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Die finanzielle Last beim Hauskauf:
Was halten Sie aus? / Was bringt ein Bausparvertrag?

80 Prozent aller Deutschen würden am liebsten im eigenen Heim leben – so behaupten es zumindest die aktuellen Umfragen der Bausparkassen. Aber können sie das finanziell wirklich?

Die einfachste Rechnung: Sie nehmen Ihre Miethöhe (netto, ohne Betriebskosten) und rechnen diesen Betrag nur mal so auf 20 Jahre hoch – auf den Zeitraum, in dem man sein Haus im Regelfall abbezahlt haben will. Sagen wir, Sie zahlen 400 Euro. Das ergibt dann den schon beachtlichen „Grundstock“ von 96.000 Euro. Doch dafür ein Haus bauen oder gar kaufen?
Illusorisch. Der heutzutage einigermaßen realistische Aufwand für das, was sich Häuslebauer hierzulande bei ihrem Haus vorstellen, dürfte um 300.000 Euro betragen – mit Grund und Boden, dazu mit allen Nebenkosten, bei rund 120 bis 150 Quadratmetern Wohnfläche und kleinem Gartenanteil. Die Lücke beträgt knapp 200.000 Euro, wenn Sie noch die 10.000 Euro Eigenheimzulage bekommen können. Sie läuft allerdings über acht Jahre, „am Stück“ gibt es sie nicht. Sind Kinder dabei, erhalten Sie sogar noch eine weitere Zulage.






Wie viel können Sie monatlich schultern?
Was bleibt? Die Frage lautet: Haben Sie genug Gespartes? Je mehr, desto besser. Das reduziert Ihre Kreditaufnahme und damit Ihre Rückzahlungspflichten. Mit Zinsen und Tilgung zahlen Sie nämlich – im groben Überschlag geschätzt – Ihre Kreditsumme noch ein zweites Mal an die Bank. Da lohnt sich das Ansparen, zum Beispiel über einen Bausparvertrag, wirklich.

Rechnen Sie beispielsweise mit 150.000 Euro Kredit, dürfen Sie nicht vergessen, wie viel Belastung Sie monatlich überhaupt schultern können. Gehen Sie deshalb alles durch: Was brauchen Sie im Monat wofür? Auf diese Liste gehört alles, vom Tanken bis zur Rate für das kürzlich gekaufte Auto oder die Sitzecke oder die Einbauküche...

Ermitteln Sie diese Ihre Ist-Belastung auf den Cent genau und vergessen Sie die Miete nicht. Schlagen Sie ruhig noch 10 Prozent „Unwägbarkeiten“ auf – etwas Unvorhergesehenes, in Gestalt einer Zahnkrone etwa, kommt immer dazu. Nun erhalten Sie in der Differenz zu Ihren gesamten Monatseinkünften, mit Kindergeld oder Prämien – anteilig auf den Monat umgelegt, die Summe, die von Ihnen in Ihrer persönlichen Situation für den Hausbau eingesetzt werden kann.

Weiter: Gibt es Lebensversicherungen oder bereits einen Bausparvertrag mit bald fälliger Zuteilung? Das kann Ihr Eigenkapital wiederum erheblich aufstocken. Wenn Sie in Ihr Haus einziehen, dann kommt die wegfallende Miete zu dem Betrag hinzu, den Sie aufwenden können, um den Immobilienkredit abzuzahlen – aber auch erst dann und nicht schon früher. Bis dahin erhöht die Miete Ihre monatlichen Belastungen und schmälert den zur Verfügung stehenden Differenzbetrag aus Monatseinkünften und Monatsausgaben.

Bausparen ist nicht gleich Bausparen
Verbraucherzentralen – hier die Bremer – weisen darauf hin dass es Tarife gibt, die tatsächlich und ausschließlich darauf ausgelegt sind, dass später ein zinsgünstiges Darlehen für eine Baufinanzierung aufgenommen wird. Der Guthabenzins ist bei diesen Angeboten deshalb auch in der Ansparphase sehr niedrig und liegt meist nur bei 1,5 bis 2 Prozent. Es gibt aber auch Tarife, die eine deutlich höhere Guthabenverzinsung ermöglichen. Sie sind in der Regel so gestaltet, dass die Bausparkasse bei einem Verzicht auf das Darlehen einen Bonus zahlt und mitunter auch die Abschlussgebühr erstattet. Mit diesen Angeboten kann in der Spitze eine Verzinsung von fast fünf Prozent erzielt werden. Inklusive der staatlichen Förderung sind sogar Renditen von deutlich über sechs Prozent möglich.

Die Unterschiede sind erheblich
Wer einen Bausparvertrag über 50.000 Euro achteinhalb Jahre mit einer monatlichen Rate von 200 Euro bespart, besitzt bei einer Abschlussgebühr von einem Prozent, einer jährlichen Kontogebühr von 9 Euro und einem Guthabenzins von 1,5 Prozent ein Guthaben von 21.303 Euro. Bei einem Guthabenzins von fünf Prozent und einer Erstattung der Abschlussgebühr beläuft sich das Guthaben – unter sonst gleichen Bedingungen – demgegenüber auf 25.189 Euro. Ein Ertragsunterschied von fast 20 Prozent!
Wer von vorneherein weiß, dass er später das Darlehen nicht in Anspruch nehmen wird, sollte deshalb auf einen möglichst hohen Zins und die Erstattung der Abschlussgebühr achten. Aber auch die echten Bausparer, die den Grundstein für eine möglichst günstige Eigenheimfinanzierung in der Zukunft legen möchten, sollten überlegen, ob dies nicht der bessere Weg für sie ist. Denn durch den höheren Ertrag in der Ansparphase besitzen sie mehr Eigenkapital und müssen weniger Kredit aufnehmen. Im obigen Beispiel würde das dazu führen, dass das Bauspardarlehen mit einem Kreditzins von 4,25 Prozent nur dann günstiger wäre, wenn – bei gleicher monatlicher Kreditrate – ein normales Hypothekendarlehen effektiv mehr als 7,8 Prozent an Zinsen kosten würde. In den zurückliegenden acht Jahren hätte sich die Variante des Bauspardarlehens deshalb durchgängig nicht gelohnt.






Die monatliche Belastung ist der kritische Punkt
Es gibt aber noch ein anderes Problem, über das selten richtig aufgeklärt wird: Viele Bausparer glauben, dass der niedrige Kreditzins eines späteren Bauspardarlehens gleichbedeutend sei mit einer niedrigen monatlichen Belastung. Tatsächlich ist jedoch das Gegenteil der Fall. Weil Bauspardarlehen zumeist innerhalb von acht bis 11 Jahren zurückgezahlt werden müssen, ist die Tilgung regelmäßig erheblich höher als bei einem normalen Hypothekendarlehen, bei dem die Rückzahlung auf rund 30 Jahre gestreckt werden kann. Bei einem Bausparvertrag über 100.000 Euro und einem Darlehen von 60.000 Euro liegt die monatliche Rate für Zins- und Tilgung in der Regel bei 600 Euro. Bei einem Hypothekendarlehen mit einer anfänglichen Tilgung von einem Prozent und einem Zinssatz von beispielsweise fünf oder acht Prozent beträgt die monatliche Rate für den gleichen Kreditbetrag demgegenüber nur 300 bzw. 450 Euro. Das Bauspardarlehn ist natürlich schneller abgezahlt. Die Erfahrungen der Verbraucherzentrale zeigen jedoch immer wieder, dass zumeist die monatliche Belastung der kritische Punkt für die Baufinanzierungen ist. Viele, die über Jahre hinweg einen Bausparvertrag bespart haben, müssen deshalb bei der Finanzierung feststellen, dass sie sich das Bauspardarlehen wegen der hohen Belastung gar nicht leisten können. Wird dann für den Verzicht auf das Bauspardarlehen kein Bonus gezahlt, war das Bausparen ein Verlustgeschäft.

Bausparen ohne bauen zu wollen?
Aber auch derjenige, der gar nicht vorhat zu bauen, kann vom Bausparen profitieren. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt dafür wichtige Hinweise:
Bei einem Bausparvertrag darf die monatliche Sparrate jederzeit erhöht, gesenkt oder auch ganz ausgesetzt werden - so lange er sich noch in der Ansparphase befindet. Dabei ist zu beachten:
• Wird bei einem Bausparvertrag allein aufs Weitersparen verzichtet, bleiben immerhin die Zinszahlungen zum Ende des Jahres erhalten. Zudem kann der Vertrag jederzeit wieder zu alten Konditionen aufgenommen werden.
• Wer beim Bausparen pausiert, muss keine schädlichen Folgen für bereits kassierte staatliche Prämien fürchten. Allein der Zuteilungstermin für die Bausparsumme verschiebt sich nach hinten, so dass sich eine geplante Finanzierung dann verzögern kann.
• Wenn das Girokonto bereits eine gefährliche Schlagseite aufweist, kann der Bausparvertrag - zumeist mit einer Frist von drei bis sechs Monaten - gekündigt und der angesparte Betrag zur Sanierung der eigenen Haushaltskasse genutzt werden. Grundsätzlich ist das immer möglich - notfalls sogar fristlos.
• Eine Kündigung lassen sich die Bausparkassen stets bezahlen: Gleichgültig, ob die Lösung vom Kontrakt fristlos oder fristgerecht erfolgte - die Abschlussgebühr in Höhe von ein bis 1,6 Prozent der Bausparsumme ist auf jeden Fall verloren.
• Im Falle einer Kündigung bleiben Bausparprämien und Arbeitnehmer-Sparzulage von Vater Staat beim Sparer - vorausgesetzt, der Vertrag läuft bereits über sieben Jahre. Andernfalls müssen die Prämien zurückgezahlt werden.
• Sonderbedingungen gelten übrigens für Arbeitslose: Sie dürfen ihren Bausparvertrag schon nach einem Jahr ununterbrochener Arbeitslosigkeit prämien- und steuerunschädlich kündigen.
• Zum "Notgroschen" kann der Bausparvertrag auch werden, wenn Verwandte, die eine Immobilie erwerben möchten, diesen kaufen. Die Bausparkassen nennen das eine "Übertragung" des Vertrages.






Quelle: ImmobilienScout24 ]

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